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Gut 11 700 junge Menschen von Jugendämtern in Obhut genommen

12. August 2017 | Das Neueste, Gesellschaft

Zwei Drittel der vorläufigen Schutzmaßnahmen durch unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland

(zg) In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.

Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2016 in Baden‑Württemberg für 11 714 Kinder und Jugendliche notwendig (2015: 8 367 Kinder). Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 40 % oder 3 347 Kinder. Wie bereits im letzten Erhebungsjahr, resultiert der Anstieg bei den vorläufigen Schutzmaßnahmen insbesondere aus den unbegleiteten Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland.

Unbegleitete Einreisen waren 2016 in 7 752 Fällen (66 %) der Anlass für die Inobhutnahme. In 34 % der Fälle lagen andere Gründe für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie etwa Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (14 %), Vernachlässigung (5 %), Beziehungsprobleme (5 %) oder Anzeichen von Misshandlung (5 %).

86 % der Kinder und Jugendlichen, die ohne Begleitung aus dem Ausland kamen, waren männlich und zwischen 14 und 18 Jahre alt. Bei den Minderjährigen, die aufgrund anderer Anlässe in Obhut genommen wurden, lag der Anteil der Mädchen bei 53 % und der Anteil der unter 12-Jährigen bei knapp einem Drittel.

In 6 672 Fällen (57 %) wurden die Inobhutnahmen durch soziale Dienste oder die Jugendämter veranlasst. Die Polizei hat bei 2 334 der betroffenen Kinder und Jugendlichen (20 %) auf die Problemsituation aufmerksam gemacht. Auf eigenen Wunsch wurden 1 585 junge Menschen unter den Schutz des Jugendamtes gestellt.

Seit dem 1.November 2015 werden minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, durch ein Verteilungsverfahren gleichmäßig auf Bundesländer und Kommunen verteilt (§ 42a SGB VIII). Tatsächlich zeigen die kreisweisen Ergebnisse, dass sich die Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen im Vergleich zum Vorjahr ausgeglichener darstellt (siehe Tabelle).

Anzeige SwopperQuelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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